Der Verband der Familienunternehmer war aktiv. Nach einem vom Verband in Auftrag gegebenen Gutachten ist die Hinzurechnung von Mieten, Pachten und sonstigen Zinsen bei der Gewerbesteuer verfassungswidrig.
Die Gutachter, Pro. Dr. Dieter Birk von der Universität Münster und Rechtsanwalt Dr. Gerhard Specker, Berlin, erkennen
- einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG wegen Ungleichbehandlung von betroffenen gegenüber nicht betroffenen Gewerbetreibenden, von Gewerbetreibenden gegenüber freien Berufen sowie von Kapitalgesellschaften gegenüber Personengesellschaften und
- einen Verstoße gegen Art. 14 GG wegen Eingriff in die Vermögenssubstanz und Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Man darf gespannt sein, ob im ewigen Streit um die Gewerbesteuer eine neue Runde eingeläutet wird. Vorschläge zur Reform der Finanzierung der Gemeinden sind ja hinreichend vorhanden.
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