Der langsame Tod - Selbständige in der Grundsicherung nach SGB II

Grenzbetrieb
Grenzbetrieb

In der Bundesrepublik besteht der Mittelstand, rein mengenmäßig betrachtet, überwiegend aus

  • Kleinstunternehmen, in denen der Unternehmensgründer allein tätig ist,
  • etablierten kleinen Unternehmen in Marktnischen und
  • Freiberuflern, die keine oder wenige Mitarbeiter beschäftigen.

Charakteristisch für den Mittelstand ist, daß Eigentum, Risiko, Haftung und Leitung in einer Hand liegen. Hinzu kommt das Wesensmerkmal Einheit von wirtschaftlicher Existenz des Unternehmers und Existenz des Betriebes.

 

Von 2005 bis 2010 hat sich die Anzahl der Selbständigen in der Grundsicherung nach SGB II mehr als verdreifacht. In der gleichen Zeit hat sich der Anteil der abhängig Beschäftigten ALG II-Bezieher um 55 % erhöht. Die Anzahl der Grenzbetriebe, deren Ertragslage nicht ausreicht, um die Existenz des Eigentümers und seiner Familie zu sichern, steigt also stark an.

 

Auffällig in der Statistik:

  • Der mengenmäßige Anteil der selbständigen Frauen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, ist besonders stark angestiegen.
  • Der betragsmäßige Leistungsbezig weiblicher Selbständiger ist stärker angestiegen als in der Männerfraktion.
  • Die Altersgruppen der unter 25-jährigen und der über 50-jährigen sind vom Anstieg der SGB II-Bezieher besonders stark betroffen.

Die Modalitäten der Berechnung der Grundsicherungsansprüche sind für Selbständige ohnehin schwer umzusetzen. Die Bandbreite reicht hier von der Verwertung eigenen Vermögens (auch wenn es zur Abdeckung der Altersversorgung vorgesehen war) bis zu den Sonderleistungen nach §§ 16 a bis 16 c SGB II (deren Gewährung im Dispositionsspielraum der Behörde liegt). 

Weitere Informationen zur Statistik und zu den potentiellen Ansprüchen nach SGB II finden sich im Arbeitspapier des Instituts für Mittelstandsforschung (Stand Februar 2011).

 

Jenseits der Statistik stellen sich andere Fragen:

  • Warum nimmt ein Selbständiger diesen Leidensweg auf sich ?
  • Warum werden von den betroffenen Selbständigen keine Maßnahmen eingeleitet, um den Grenzbetrieb in ein florierendes Unternehmen umzuwandeln ?
  • Warum werden Aktivitäten, die nichts erbringen, nicht endgültig zu Grabe getragen ?

Angst vor der Wahrheit, Mangel an konstruktiven Ideen, die Unfähigkeit los zu lassen können Antworten auf diese Fragen sein. Coaching und Consulting befaßt sich genau damit. Die Honorarfrage kann dann manchmal von sekundärer Bedeutung sein.

 

 

 

 

 

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Kommentare: 2
  • #1

    Katrin (Montag, 19 Januar 2015 11:40)

    Es ist schon unglaublich zu sehen, welche Entwicklung das ganze mittlerweile geht. Hier hat man sich doch einiges anders vorgestellt.

  • #2

    Carsten selbstst. Handwerksmeister (Sonntag, 03 Januar 2016 02:05)

    Grundsicherung für Selbstständige gehört sofort beendet.
    Den leistungsfähigen Betrieben wird das Wasser durch die Aufstockerselbstständigen abgegraben. Eine marktregulierende Wirkung wird durch Subventionierung der Kümmerexistenzen aufgehoben.
    Grundsicherung für Selbstständige ist der gesetzlich unterstützte Freifahrtschein zur Schwarzarbeit.